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Steuererklärung für Arbeitnehmer: Was Sie absetzen können


Hervorragend. Ich habe die notwendigen Informationen aus den Suchergebnissen für das Jahr 2025 zusammengetragen.

  • Werbungskostenpauschale: Bestätigt, dass sie bei 1.230 Euro liegt.

  • Pendlerpauschale: Die Werte von 0,30 Euro bis zum 20. Kilometer und 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer gelten bis 2026. Das kann ich also sicher verwenden.

  • Homeoffice-Pauschale: Die Pauschale beträgt 6 Euro pro Tag, maximal 1.260 Euro pro Jahr (für 210 Tage). Das ist eine wichtige Aktualisierung, die ich einbauen werde. Ich werde auch erwähnen, dass es ab 2025 anscheinend "Telearbeits-Pauschale" genannt wird, was die Relevanz des Themas unterstreicht.

Der Plan steht, ich kann den Artikel jetzt schreiben. Er wird eine klare Struktur haben, die wichtigsten Abzugsmöglichkeiten erklären, die aktuellen Zahlen für 2025 enthalten und den Lesern praktische Tipps geben, wie sie ihre Steuerlast als Arbeitnehmer senken können. Ich werde auch den Disclaimer einfügen, dass dies keine Steuerberatung ist.

Steuererklärung für Arbeitnehmer: Was Sie absetzen können

Viele Arbeitnehmer glauben, dass sich eine Steuererklärung für sie kaum lohnt und der Aufwand zu groß ist. Doch weit gefehlt! Auch als Angestellter haben Sie zahlreiche Möglichkeiten, Ausgaben, die im Zusammenhang mit Ihrem Job stehen, geltend zu machen und so Ihr zu versteuerndes Einkommen zu senken.

Das Wissen um die richtigen Abzugsmöglichkeiten kann Ihnen jährlich Hunderte, wenn nicht Tausende von Euro zurückbringen. Dieser Artikel gibt Ihnen einen einfachen Überblick über die wichtigsten Posten, die Sie in Ihrer Steuererklärung angeben können.


1. Die Basics: Ihre Werbungskosten

Der wichtigste Begriff für Arbeitnehmer bei der Steuererklärung sind die Werbungskosten. Das sind alle Ausgaben, die Sie tätigen, um Ihre Einnahmen zu erzielen, zu sichern oder zu erhalten.

  • Die Werbungskostenpauschale: Das Finanzamt berücksichtigt bei jedem Arbeitnehmer automatisch eine Pauschale, den sogenannten Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Dieser liegt für das Steuerjahr 2025 bei 1.230 Euro. Das bedeutet, dass Sie Ihre Ausgaben nur nachweisen müssen, wenn diese den Pauschbetrag übersteigen.


2. Die wichtigsten absetzbaren Posten

Sobald Ihre Ausgaben die Pauschale überschreiten, lohnt es sich, jede einzelne Ausgabe zu dokumentieren.

  • Fahrtkosten zur Arbeit (Pendlerpauschale): Sie können für jeden Arbeitstag die einfache Entfernung zwischen Ihrer Wohnung und Ihrer ersten Tätigkeitsstätte steuerlich geltend machen. Für das Jahr 2025 gilt: 0,30 Euro pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer und 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer.

  • Arbeitsmittel: Alle Gegenstände, die Sie für Ihren Job benötigen, sind absetzbar. Dazu gehören:

    • Büromaterial (Stifte, Papier, Ordner)

    • Berufskleidung

    • Fachliteratur

    • Elektronik wie Laptops, Tablets oder Smartphones Wichtig: Hat ein Arbeitsmittel einen Wert über 800 Euro (netto), muss es in der Regel über mehrere Jahre abgeschrieben werden.

  • Homeoffice: Wenn Sie von zu Hause aus arbeiten, können Sie die Homeoffice-Pauschale nutzen. Sie liegt im Jahr 2025 bei 6 Euro pro Tag, für maximal 210 Arbeitstage im Jahr. Das ergibt eine Höchstsumme von 1.260 Euro, die Sie geltend machen können, ohne ein eigenes Arbeitszimmer nachweisen zu müssen.

  • Bewerbungskosten: Alle Kosten, die Ihnen bei der Jobsuche entstehen, sind absetzbar. Dazu zählen:

    • Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen

    • Kosten für Bewerbungsfotos

    • Ausgaben für Mappen oder Online-Bewerbungsportale

  • Fortbildungskosten: Kosten für Kurse, Seminare oder Weiterbildungen, die direkt mit Ihrem aktuellen oder zukünftigen Job zusammenhängen, sind voll absetzbar. Das gilt auch für Prüfungsgebühren, Fachliteratur und Fahrtkosten.


3. Weitere wichtige Abzüge

  • Sonderausgaben: Dazu gehören Beiträge zur Krankenversicherung, Rentenversicherung und unter Umständen auch Spenden, Kirchensteuer oder Ausbildungskosten für Kinder.

  • Außergewöhnliche Belastungen: Kosten für Krankheiten, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, oder Unterhaltszahlungen können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden, sofern sie eine zumutbare Belastung überschreiten.



Eine Steuererklärung lohnt sich fast immer, auch für Arbeitnehmer. Indem Sie die wichtigsten Ausgaben kennen, die Sie von der Steuer absetzen können, können Sie Ihre Steuerlast senken und eine erhebliche Rückerstattung erzielen. Sammeln Sie alle Belege und Rechnungen das ganze Jahr über, um gut vorbereitet zu sein.

Das Wissen um die absetzbaren Posten gibt Ihnen auch eine neue Perspektive bei Ihrer Karriereplanung. Investitionen in Ihre Weiterbildung oder neue Arbeitsmittel, die Sie von der Steuer absetzen können, sind ein wichtiger Schritt, um beruflich voranzukommen. Und die passende Stelle, die Ihre Weiterentwicklung fördert, finden Sie auf MyJobsi.de.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine professionelle Steuerberatung. Für eine genaue Berechnung Ihrer Steuern sollten Sie immer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein kontaktieren.