Die Begriffe Nebenjob und Minijob werden im Alltag oft synonym verwendet. Viele Arbeitnehmer, Studierende und Rentner nutzen diese Beschäftigungsformen, um ihr Einkommen aufzubessern. Doch hinter den scheinbar ähnlichen Bezeichnungen verbergen sich entscheidende Unterschiede, die vor allem steuer- und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen haben.
Dieser Artikel erklärt Ihnen die genauen Unterschiede und hilft Ihnen, die richtige Wahl für Ihre persönliche Situation zu treffen.
Ein Minijob, auch "geringfügige Beschäftigung" genannt, ist eine Tätigkeit, bei der das monatliche Gehalt im Durchschnitt 538 Euro (Stand 2024) nicht überschreitet. Diese Form der Beschäftigung hat sehr spezifische Regeln, die sie besonders attraktiv machen.
Steuern und Sozialabgaben: Das ist der Hauptvorteil des Minijobs. Das Gehalt ist für den Arbeitnehmer in der Regel steuerfrei. Der Arbeitgeber führt zwar eine geringe Pauschalsteuer und Sozialabgaben ab, aber für Sie als Arbeitnehmer sind die Abzüge minimal. Sie müssen keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen.
Rentenversicherung: Als Minijobber sind Sie grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, zahlen aber nur einen geringen Eigenanteil (3,6 % Stand 2024). Sie können sich auf Antrag von dieser Pflicht befreien lassen, verlieren dann aber den Anspruch auf bestimmte Rentenleistungen.
Arbeitsrechtliche Ansprüche: Ein Minijobber hat dieselben Rechte wie ein Vollzeitbeschäftigter. Dazu gehören unter anderem der Anspruch auf bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und eine Kündigungsfrist.
Wichtig: Der Monatslohn darf die 538-Euro-Grenze nur in Ausnahmefällen und unvorhersehbar überschreiten. Auf das Jahr gerechnet dürfen Sie nicht mehr als 6.456 Euro verdienen.
Ein Nebenjob ist eine Beschäftigung, die parallel zu einem Hauptberuf ausgeübt wird und bei der das Einkommen die Minijob-Grenze von 538 Euro übersteigt.
Steuern und Sozialabgaben: Dies ist der entscheidende Unterschied zum Minijob. Ihr Einkommen aus dem Nebenjob wird in Deutschland über die Steuerklasse VI versteuert. Da in dieser Steuerklasse keine Freibeträge berücksichtigt werden, sind die Abzüge von Ihrem Bruttolohn oft sehr hoch. Zudem fallen die vollen Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung an.
Keine Einkommensgrenze: Im Gegensatz zum Minijob gibt es keine Obergrenze für Ihren Verdienst. Sie können so viel verdienen, wie Sie möchten – Ihr Einkommen wird jedoch entsprechend hoch besteuert.
Die Hauptunterschiede lassen sich am besten zusammenfassen:
Wann ist was das Richtige für Sie?
Ein Minijob ist ideal, wenn Sie nur eine überschaubare Summe dazuverdienen möchten und Ihre Sozialversicherung über eine andere Quelle (z. B. eine Hauptbeschäftigung, Familienversicherung oder Rente) gesichert ist.
Ein Nebenjob lohnt sich, wenn Sie eine höhere Summe verdienen müssen und bereit sind, dafür die vollen Sozialabgaben und Steuern zu zahlen.
Die Wahl zwischen einem Minijob und einem Nebenjob hängt stark von Ihren finanziellen Zielen und Ihrer persönlichen Situation ab. Ein Minijob bietet finanzielle Flexibilität ohne große Abzüge, während ein Nebenjob Ihnen ermöglicht, mehr zu verdienen, aber mit der Kehrseite höherer Steuer- und Sozialabgaben.
Egal, welche Option die richtige für Sie ist, der erste Schritt ist, den passenden Job zu finden. Auf einer Plattform wie MyJobsi.de können Sie gezielt nach Minijobs, Teilzeitstellen und Nebenjobs suchen, die perfekt zu Ihren Bedürfnissen passen.