Niemand ist gerne krank, und wenn es Sie erwischt, ist das Letzte, worüber Sie sich Gedanken machen wollen, die korrekte Vorgehensweise bei der Krankmeldung. Doch eine falsche Meldung kann zu ernsten Problemen am Arbeitsplatz führen.
Die gute Nachricht: Der Prozess ist einfach und klar geregelt. Wenn Sie die folgenden Schritte befolgen, vermeiden Sie unnötigen Stress und stellen sicher, dass Ihre Abwesenheit rechtlich korrekt ist.
Der erste und wichtigste Schritt ist die sofortige Information Ihres Arbeitgebers. Diese unverzügliche Meldepflicht ist gesetzlich vorgeschrieben.
Wann und wie melden: Sie müssen sich unverzüglich krankmelden. Das bedeutet, dass Sie Ihren Arbeitgeber so früh wie möglich informieren sollten, idealerweise vor Beginn Ihrer regulären Arbeitszeit. Am besten rufen Sie an, aber auch eine E-Mail oder eine Nachricht über firmeninterne Messenger sind üblich.
Was Sie sagen müssen: Sie sind nicht verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber den Grund für Ihre Krankheit zu nennen. Es genügt, mitzuteilen, dass Sie krankheitsbedingt nicht zur Arbeit erscheinen können und wie lange die Abwesenheit voraussichtlich dauern wird.
Wen informieren: Suchen Sie die Krankheitsmeldungsregeln in Ihrem Arbeitsvertrag oder im Mitarbeiterhandbuch. In der Regel informieren Sie Ihren direkten Vorgesetzten oder die Personalabteilung.
Spätestens am vierten Tag Ihrer Krankheit benötigen Sie eine ärztliche Bestätigung über Ihre Arbeitsunfähigkeit.
Die 3-Tage-Regel: Gesetzlich sind Sie verpflichtet, am vierten Tag Ihrer Krankheit eine ärztliche Bescheinigung (die sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz „AU“) vorzulegen. Wichtig: Der Arbeitgeber kann diese auch schon früher, sogar am ersten Tag, verlangen. Prüfen Sie daher Ihren Arbeitsvertrag auf spezielle Klauseln.
Die eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung): Seit 2023 ist der Prozess für gesetzlich Versicherte digitalisiert. Ihr Arzt erstellt eine elektronische AU und übermittelt diese direkt an Ihre Krankenkasse. Ihr Arbeitgeber kann die Daten dann elektronisch von der Krankenkasse abrufen. Sie müssen also kein Attest mehr in Papierform einreichen.
Wichtig im Ausland: Wenn Sie im Ausland krank werden, müssen Sie sich dort ärztlich behandeln lassen und die AU in Papierform oder als PDF von der ausländischen Praxis an Ihren Arbeitgeber senden.
Kein direkter Arztbesuch am ersten Tag: Wenn Ihr Arbeitgeber die AU nicht schon am ersten Tag verlangt, können Sie sich oft einen Tag Schonzeit geben, ohne sofort zum Arzt zu müssen. Sollten die Symptome jedoch anhalten, gehen Sie lieber frühzeitig.
Keine Fälschungen: Reichen Sie niemals ein gefälschtes Attest ein. Dies stellt einen schwerwiegenden Vertrauensbruch dar und kann zur fristlosen Kündigung führen.
Einhalten der Firmenrichtlinien: Achten Sie darauf, die spezifischen Anweisungen Ihres Arbeitgebers zur Krankmeldung zu befolgen.
Sich krankzumelden ist keine komplizierte Angelegenheit. Indem Sie die grundlegenden Regeln zur Informationspflicht und zur Vorlage der ärztlichen Bescheinigung kennen, können Sie sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren.
Eine offene und faire Unternehmenskultur erleichtert diesen Prozess zusätzlich. Suchen Sie nach Arbeitgebern, die die Gesundheit ihrer Mitarbeiter in den Vordergrund stellen, indem Sie auf Plattformen wie MyJobsi.de nach Unternehmen mit einer guten Work-Life-Balance und transparenten Personalrichtlinien suchen.