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Das 13. Monatsgehalt und Weihnachtsgeld: Haben Sie einen Anspruch


Das Jahresende rückt näher, und mit ihm kommt für viele Arbeitnehmer die erfreuliche Aussicht auf eine Sonderzahlung – das 13. Monatsgehalt oder das Weihnachtsgeld. Diese zusätzlichen Einnahmen sind für die meisten ein willkommener Bonus, um die Feiertage zu genießen oder finanzielle Polster aufzubauen. Doch während die einen sich jedes Jahr auf diese Zahlung verlassen können, ist sie für andere eine Unsicherheit. Die zentrale Frage lautet: Haben Sie als Arbeitnehmer einen rechtlichen Anspruch auf diese Sonderzahlungen? Die Antwort ist komplex, denn sie hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf ein 13. Monatsgehalt oder Weihnachtsgeld. Vielmehr handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, die jedoch unter bestimmten Umständen zu einem einklagbaren Anspruch werden kann. Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen rechtlichen Grundlagen, klärt die Unterschiede zwischen den beiden Zahlungen und gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über Ihre Rechte.


Die rechtliche Grundlage für Ihren Anspruch

Ein Anspruch auf das 13. Monatsgehalt oder Weihnachtsgeld entsteht nicht automatisch durch die Existenz eines Arbeitsverhältnisses. Vielmehr muss dieser Anspruch aus einer der folgenden Quellen hervorgehen, die oft als „Anspruchsgrundlagen“ bezeichnet werden:

1. Tarifvertrag

Dies ist die häufigste und verlässlichste Grundlage für einen Anspruch. Tarifverträge werden zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden oder einzelnen Arbeitgebern ausgehandelt und gelten für alle Betriebe und Arbeitnehmer, die unter diesen Vertrag fallen. Viele Tarifverträge, insbesondere in Branchen wie dem öffentlichen Dienst, der Metall- und Elektroindustrie oder dem Einzelhandel, enthalten explizite Regelungen zum 13. Monatsgehalt oder Weihnachtsgeld. Die Höhe der Zahlung, der Auszahlungszeitpunkt und die Voraussetzungen sind hier klar definiert. In diesem Fall haben alle Arbeitnehmer, auf die der Tarifvertrag anwendbar ist, einen unbedingten Anspruch.

2. Betriebsvereinbarung

Wenn ein Unternehmen einen Betriebsrat hat, kann dieser mit der Geschäftsführung eine sogenannte Betriebsvereinbarung abschließen. In dieser Vereinbarung können unter anderem Regelungen zu Sonderzahlungen wie dem Weihnachtsgeld getroffen werden. Die in der Betriebsvereinbarung festgelegten Regelungen gelten für alle Arbeitnehmer des Betriebs. Der Anspruch ist hier also nicht branchen-, sondern unternehmensspezifisch geregelt. Ein Beispiel wäre eine Betriebsvereinbarung, die festlegt, dass jeder Mitarbeiter am 1. Dezember eine Prämie in Höhe von 50 % des Monatsgehalts erhält.

3. Arbeitsvertrag

Ihr Arbeitsvertrag kann ebenfalls einen Anspruch begründen. Dies geschieht, wenn die Zahlung des 13. Monatsgehalts oder Weihnachtsgeldes dort ausdrücklich vereinbart wird. Die Formulierung kann variieren, von einem klaren Satz wie „Der Arbeitnehmer erhält ein 13. Monatsgehalt“ bis hin zu einer Verweisung auf andere Regelwerke des Unternehmens. Eine einmal vertraglich zugesicherte Sonderzahlung kann der Arbeitgeber nicht ohne Weiteres einseitig wieder streichen.

4. Betriebliche Übung

Dies ist die wohl komplexeste Anspruchsgrundlage. Eine „betriebliche Übung“ entsteht, wenn der Arbeitgeber eine Leistung (wie das 13. Monatsgehalt) über einen längeren Zeitraum wiederholt gewährt, ohne dass ein rechtlicher Anspruch besteht. Wenn beispielsweise ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern drei Jahre in Folge ohne jeglichen Vorbehalt das 13. Monatsgehalt zahlt, kann dies als konkludentes Handeln interpretiert werden, aus dem die Mitarbeiter darauf schließen dürfen, dass die Zahlung auch zukünftig erfolgen wird. Die Leistung wird somit zu einer verbindlichen Pflicht des Arbeitgebers. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber die Freiwilligkeit der Zahlung jedes Jahr klar und unmissverständlich kommuniziert, um das Entstehen einer betrieblichen Übung zu verhindern. Dies geschieht oft durch den Zusatz „freiwillige Leistung“ oder „kein Anspruch für die Zukunft“.


Der feine Unterschied: 13. Monatsgehalt vs. Weihnachtsgeld

Obwohl die Begriffe oft synonym verwendet werden, gibt es in der Rechtsprechung und Praxis eine wichtige Unterscheidung, die mit dem jeweiligen Charakter der Zahlung zusammenhängt:

  • Weihnachtsgeld: Dient in der Regel als eine Art „Belohnung“ für die Betriebstreue und Loyalität des Mitarbeiters. Es wird klassischerweise am Jahresende ausgezahlt und hat oft einen pauschalen Charakter oder ist an die Länge der Betriebszugehörigkeit gekoppelt. Da es eine Belohnung für die Loyalität sein soll, ist es oft an einen bestimmten Stichtag gebunden – beispielsweise den 31. Dezember.

  • 13. Monatsgehalt: Wird eher als aufgeschobener Lohnbestandteil betrachtet, der monatlich angespart und einmal oder zweimal im Jahr ausgezahlt wird. Es wird oft nicht als Belohnung, sondern als Teil des regelmäßigen Entgelts gesehen. Daher ist die Höhe oft direkt proportional zum monatlichen Gehalt und der Dauer der Betriebszugehörigkeit im laufenden Kalenderjahr. Wenn ein Arbeitnehmer unterjährig in das Unternehmen eintritt oder es verlässt, hat er in der Regel einen anteiligen (pro-rata) Anspruch auf das 13. Monatsgehalt.

Die Unterscheidung ist nicht immer eindeutig und hängt von der genauen Formulierung im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag ab. Es ist die Intention hinter der Zahlung, die den Unterschied ausmacht.


Voraussetzungen, Stichtage und anteiliger Anspruch

Auch wenn ein rechtlicher Anspruch besteht, ist die Zahlung oft an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Stichtagsregelung

Viele Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen enthalten eine sogenannte Stichtagsregelung. Diese besagt, dass der Arbeitnehmer am Tag der Auszahlung (z.B. 30. November) oder zu einem späteren Stichtag (z.B. 31. Dezember) in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen muss, um den vollen Anspruch zu haben. Verlässt der Arbeitnehmer das Unternehmen vorher, verliert er den Anspruch. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat diese Klauseln jedoch eingeschränkt: Ist die Zahlung eher ein aufgeschobenes Gehalt (wie das 13. Monatsgehalt), sind Stichtagsregelungen unzulässig. Dient die Zahlung hingegen als Belohnung für Betriebstreue (Weihnachtsgeld), sind Stichtagsregelungen zulässig.

Anspruch bei unterjährigem Eintritt oder Austritt

Wenn ein Arbeitnehmer unterjährig in das Unternehmen eintritt oder es verlässt, stellt sich die Frage nach einem anteiligen Anspruch.

  • 13. Monatsgehalt: Da es als aufgeschobener Lohn gilt, haben Arbeitnehmer meist einen anteiligen Anspruch, der sich nach den Monaten der Betriebszugehörigkeit richtet. Beispiel: Wenn Sie im Juli anfangen, haben Sie Anspruch auf 6/12 des vollen 13. Monatsgehalts.

  • Weihnachtsgeld: Da es als Belohnung für die Loyalität dient, kann ein Anspruch entfallen, wenn der Arbeitnehmer vor dem Stichtag (oft 31. Dezember) ausscheidet. Aber auch hier gibt es Ausnahmen, die in Tarifverträgen oder individuellen Vereinbarungen geregelt sein können.


Rückzahlungspflicht und Kündigung

Eine weitere wichtige Frage ist, ob der Arbeitgeber die Sonderzahlung zurückfordern kann, wenn der Arbeitnehmer kurz nach Erhalt kündigt. Solche sogenannten Rückzahlungsklauseln sind in vielen Verträgen zu finden. Die Rechtsprechung hat hier jedoch klare Grenzen gezogen:

  • Zahlung bis 100 €: Eine Rückzahlungsklausel ist unzulässig.

  • Zahlung bis zu einem Monatsgehalt: Eine Rückzahlungsklausel ist nur zulässig, wenn der Arbeitnehmer das Unternehmen bis zum 31. März des Folgejahres verlässt.

  • Zahlung über ein Monatsgehalt: Eine Rückzahlungsklausel kann bis zum 30. Juni des Folgejahres zulässig sein.

Sollte der Arbeitgeber Ihnen kündigen, können Sie in der Regel nicht zur Rückzahlung verpflichtet werden, da die Kündigung nicht in Ihrer Verantwortung lag. Dies ist ein wichtiger Schutzmechanismus für Arbeitnehmer.

Steuerliche Behandlung und Sozialversicherung

Sonderzahlungen wie das 13. Monatsgehalt und Weihnachtsgeld sind voll steuer- und sozialversicherungspflichtig. Sie werden dem regulären Gehalt hinzugerechnet und unterliegen der Lohnsteuer und den Beiträgen zur Sozialversicherung. Oftmals werden diese Sonderzahlungen nach der sogenannten „Fünftel-Regelung“ (in Österreich) oder in Deutschland mit einem höheren Steuersatz besteuert, da sie als „sonstige Bezüge“ gelten. Das bedeutet, dass von der Bruttosumme oft weniger Netto übrig bleibt als erwartet.


Was sollten Arbeitnehmer tun?

Um zu erfahren, ob Sie einen Anspruch auf eine Sonderzahlung haben, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

  1. Arbeitsvertrag prüfen: Lesen Sie Ihren Arbeitsvertrag genau durch. Gibt es einen Abschnitt, der sich auf Sonderzahlungen bezieht?

  2. Tarifvertrag identifizieren: Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Gewerkschaft, ob Ihr Arbeitsverhältnis von einem Tarifvertrag erfasst wird.

  3. Betriebsrat fragen: Falls es in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat gibt, ist dieser Ihr erster Ansprechpartner für Informationen zu Sonderzahlungen.

  4. Achten Sie auf Freiwilligkeitsvorbehalte: Kontrollieren Sie Ihre Gehaltsabrechnungen der letzten Jahre. Sind dort Hinweise wie „freiwillige Leistung“ oder „kein Anspruch für die Zukunft“ vermerkt?

Das 13. Monatsgehalt und das Weihnachtsgeld sind keine Selbstverständlichkeit. Sie sind ein wichtiger Teil der Entlohnung, der oft durch Fleiß und Loyalität verdient wird. Das Wissen um die rechtlichen Grundlagen ist entscheidend, um die eigenen Ansprüche zu kennen und durchzusetzen. Verlassen Sie sich nicht nur auf Gewohnheit, sondern stellen Sie sicher, dass Ihre Rechte schriftlich und eindeutig geregelt sind.